Was uns Wichtig ist!
Unser Ziel ist es, professionelle Dienstleistungen zu leistungsgerechten Preisen anzubieten - egal ob Sie Mieter oder Gewerbekunde sind. Wir verstehen, dass jedes Anliegen individuell ist und erfordert eine maßgeschneiderte messtechnische Untersuchung, Beratung und Betreuung. Daher finden Sie bei uns keine Standard-Preisliste mit vordefinierten Preisen. Wir bieten keine Pauschalangebote für schriftliche Gutachten an, da jeder Sachverhalt ein individuelles Vorgehen erfordert.
Um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten, führen wir zunächst ein telefonisches Vorgespräch, in dem Sie uns Ihr Problem schildern. Basierend auf diesen Informationen kalkulieren wir die Kosten für die vereinbarten Leistungen oder Messaufgaben unter Berücksichtigung unserer Honorarsätze.
Kosten und Ablauf der Beauftragung
Die Kosten für ein privates Gutachten oder einen Kurzbericht sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Umfang der Fragestellung sowie die Größe und Komplexität des Objekts. Daher können wir im Voraus keine konkreten Preise angeben.
Um mit der Erstellung des Gutachtens zu beginnen, ist es erforderlich, vor Beginn der Leistungserbringung einen Honorarvorschuss zu zahlen. Dieser Vorschuss orientiert sich an den voraussichtlichen Aufwendungen für den ersten Ortstermin, einschließlich An- und Abfahrt sowie eventuell erforderlichem Geräteeinsatz. Sobald der Honorarvorschuss auf unserem Konto eingegangen ist, setzen wir die Arbeiten zeitnah in Gang. Der Restbetrag des Honorars wird fällig, und das Gutachten wird erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber versendet.
Die postalische Übersendung des Gutachtens erfolgt, sobald der gesamte Betrag beglichen ist. Bei der Zustellung wird die fällige Vergütung in der Regel durch eine Überweisung eingezogen.
Die Abrechnung von Laborkosten erfolgt gemäß den branchenüblichen Praktiken im Voraus. Das bedeutet, dass die Bereitstellung der Auswertungen ebenfalls erst nach erfolgreichem Zahlungseingang erfolgt. Wir legen großen Wert auf Transparenz und möchten sicherstellen, dass alle Kostenpunkte von Anfang an klar sind..
Ablauf der Beauftragung
Der Ablauf der Beauftragung meiner Leistungen als Sachverständiger für außergerichtliche Aufträge gestaltet sich wie folgt:
Mit diesem strukturierten Ablauf und der transparenten Kosteninformation möchten wir sicherstellen, dass Sie jederzeit im Bilde sind und die Beauftragung reibungslos verläuft.
Bauteilöffnungen bei Ortsterminen
Bauteilöffnungen, die im Rahmen von Ortsterminen zur Schadensanalyse erforderlich sind, obliegen grundsätzlich dem Auftraggeber. Es ist daher Aufgabe des Auftraggebers, diese eigenständig durchzuführen oder von geeigneten Fachfirmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Sollte der Sachverständige dennoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen der Notwendigkeit selbst tätig werden, wird darauf hingewiesen, dass hierbei sämtliche Haftungsansprüche – sowohl seitens des Auftraggebers als auch durch Dritte – im Vorfeld ausgeschlossen sind. Dies umfasst insbesondere alle Risiken und Schäden, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit den durchgeführten Bauteilöffnungen entstehen könnten.