Preise / Gutachten

Unsere Dienstleistung zu moderaten Preisen

Was uns Wichtig ist!


Unser Ziel ist es, professionelle Dienstleistungen zu leistungsgerechten Preisen anzubieten - egal ob Sie Mieter oder Gewerbekunde sind. Wir verstehen, dass jedes Anliegen individuell ist und erfordert eine maßgeschneiderte messtechnische Untersuchung, Beratung und Betreuung. Daher finden Sie bei uns keine Standard-Preisliste mit vordefinierten Preisen. Wir bieten keine Pauschalangebote für schriftliche Gutachten an, da jeder Sachverhalt ein individuelles Vorgehen erfordert.

Um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten, führen wir zunächst ein telefonisches Vorgespräch, in dem Sie uns Ihr Problem schildern. Basierend auf diesen Informationen kalkulieren wir die Kosten für die vereinbarten Leistungen oder Messaufgaben unter Berücksichtigung unserer Honorarsätze.

     Hinweis!

 

  • Bei einer mündlichen Stellungnahme ist das vereinbarte Honorar am Ende der Ortsbesichtigung in bar zu entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit, eine bargeldlose Bezahlung per Kartenzahlung vor Ort zu tätigen. Eine quittierte Rechnung wird selbstverständlich ausgestellt. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise, da sie einen schnellen und unkomplizierten Ablauf ermöglicht.


  • Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung und erläutern Ihnen die Kosten einer mündlichen Stellungnahme im Detail. Wir bieten Ihnen eine professionelle und individuelle Beratung sowie eine umfassende Untersuchung Ihrer problematischen Situation. Unsere Leistungen werden immer leistungsgerecht und fair kalkuliert, um Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten.


  • Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für weitere Informationen zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können!

 

 

Schimmelberatung vor Ort – ohne schriftlichen Bericht

Bei unserer Schimmelberatung vor Ort untersuchen wir die Ursachen für den Schimmelbefall in Ihrer Wohnung. Mithilfe moderner Messtechniken erfassen wir das Raumklima, die Oberflächentemperaturen und die Materialfeuchte. So können wir schnell und präzise feststellen, welche Faktoren den Schimmelwachstum begünstigen und welche Maßnahmen zur Beseitigung notwendig sind.

Die Ergebnisse und unsere Empfehlungen zur Schimmelbeseitigung besprechen wir direkt mit Ihnen vor Ort – ein schriftlicher Bericht ist hierbei nicht vorgesehen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten, ohne auf fachkundige Beratung verzichten zu müssen. Sollten dennoch weitere Untersuchungen nötig sein, können wir diese gerne nach Absprache durchführen.

Ihr Vorteil: Schnelle, unkomplizierte Hilfe

Unser Ziel ist es, Ihnen schnelle und praxisnahe Lösungen anzubieten, um Schimmel langfristig zu vermeiden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen gegen einen Aufpreis auch ein schriftliches Kurzgutachten an. Dieses kann Ihnen als zusätzlicher Nachweis im Streitfall dienen.

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, das Schimmelproblem nachhaltig in den Griff zu bekommen.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten bezieht sich auf eine Expertenbewertung, die von einer Person oder einem Unternehmen in Auftrag gegeben wird, um mögliche Meinungsverschiedenheiten mit einem Auftragnehmer, Unternehmer oder Auftraggeber zu klären. Es dient dazu, die eigene Position zu überprüfen und gegebenenfalls zu stärken. Privatgutachten werden außerhalb von Gerichtsverfahren erstellt.

Wer beauftragt ein Privatgutachten?

Das Privatgutachten kann von verschiedenen Auftraggebern in Anspruch genommen werden, nicht nur von Privatpersonen im herkömmlichen Sinne. Der Kreis potenzieller Auftraggeber erstreckt sich auf den gesamten außergerichtlichen Bereich. Zu den möglichen Auftraggebern zählen unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen, Banken, Behörden, Rechtsanwälte, Bauherren, Kommunen und andere.

Das Privatgutachten trägt dazu bei, unterschiedliche Standpunkte der Beteiligten zu klären und führt in der Regel zu einer außergerichtlichen Einigung.

 
Schriftliches Kurzgutachten

Die schriftliche gutachterliche Stellungnahme umfasst alle bauphysikalischen Leistungen und beinhaltet zusätzlich eine Datenerfassung, jedoch ohne bauteilzerstörende Öffnungen durch den Sachverständigen. Basierend auf den Feststellungen wird ein Kurzbericht erstellt, der maximal 10 Seiten und 10 Bilder als PDF-Datei umfasst. Dieser Bericht enthält grundsätzlich alle relevanten Informationen eines vollständigen Gutachtens, jedoch in komprimierter Form. Dabei werden Bauschäden aufgelistet und, sofern möglich, auch deren Ursachen. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Schadensbehebung aufgeführt.

Wenn Sie unverbindlich die Kosten für einen Kurzbericht erfragen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Verfügung, beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot


Gerichtsgutachten

Was sind Gerichtsgutachten und wer beauftragt sie?

Ein Gerichtsgutachten wird ausschließlich von einem Gericht in Auftrag gegeben. Wenn das Gericht nicht über ausreichendes Fachwissen verfügt, um eine Fachfrage zu klären, wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um diese Frage zu beantworten.

Die Fachfragen werden in einem Beweisbeschluss vom Gericht an den Sachverständigen gerichtet. Durch die Erstellung des Gerichtsgutachtens unterstützt der Sachverständige das Gericht mit seinem Fachwissen bei der Urteilsfindung.

Selbstständiges Beweisverfahren

Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?

In Anbetracht des heutzutage schnellen Baufortschritts kann es vorkommen, dass bestimmte Beweise für eine spätere Begutachtung durch einen Sachverständigen in einem Gerichtsverfahren nicht mehr verfügbar sind.

Hierfür sieht die Zivilprozessordnung ein "spezielles" Gutachtenverfahren vor, das selbstständige Beweisverfahren. Dieses Verfahren dient grundsätzlich der Sicherung von Beweisen und wird von einem Gericht beauftragt.

Das selbstständige Beweisverfahren zielt unter anderem darauf ab, einen Prozess möglichst zu vermeiden, Beweise zu sichern und dadurch gegebenenfalls die Urteilsfindung in einem Rechtsstreit zu beschleunigen.


Schiedsgutachten


Was ist ein Schiedsgutachten und wann ist es sinnvoll?

Ein Schiedsgutachten bietet eine weitere Möglichkeit, ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen.

Wenn Parteien eine gute Beziehung zueinander haben und ihre Beziehungen nicht durch einen aufgetretenen Streit belasten möchten, können sie ein Schiedsgutachten in Betracht ziehen. Dabei beauftragen sowohl Auftragnehmer/Unternehmer als auch Auftraggeber/Besteller, die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können, wie zum Beispiel die Ursachen von Mängeln, gemeinsam eine neutrale dritte Person, wie einen Fachsachverständigen, die/der über die strittigen Fragen entscheiden soll.

Diese außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bietet eine Alternative zu einem langwierigen Rechtsstreit und ermöglicht Zeit- und Kostenersparnis sowie die Wahrung der guten Beziehungen zwischen den Parteien


Kosten und Ablauf der Beauftragung


Die Kosten für ein privates Gutachten oder einen Kurzbericht sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Umfang der Fragestellung sowie die Größe und Komplexität des Objekts. Daher können wir im Voraus keine konkreten Preise angeben.

Um mit der Erstellung des Gutachtens zu beginnen, ist es erforderlich, vor Beginn der Leistungserbringung einen Honorarvorschuss zu zahlen. Dieser Vorschuss orientiert sich an den voraussichtlichen Aufwendungen für den ersten Ortstermin, einschließlich An- und Abfahrt sowie eventuell erforderlichem Geräteeinsatz. Sobald der Honorarvorschuss auf unserem Konto eingegangen ist, setzen wir die Arbeiten zeitnah in Gang. Der Restbetrag des Honorars wird fällig, und das Gutachten wird erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber versendet.

Die postalische Übersendung des Gutachtens erfolgt, sobald der gesamte Betrag beglichen ist. Bei der Zustellung wird die fällige Vergütung in der Regel durch eine Überweisung eingezogen.

Die Abrechnung von Laborkosten erfolgt gemäß den branchenüblichen Praktiken im Voraus. Das bedeutet, dass die Bereitstellung der Auswertungen ebenfalls erst nach erfolgreichem Zahlungseingang erfolgt. Wir legen großen Wert auf Transparenz und möchten sicherstellen, dass alle Kostenpunkte von Anfang an klar sind..


 Ablauf der Beauftragung


       Der Ablauf der Beauftragung meiner Leistungen als Sachverständiger für außergerichtliche Aufträge gestaltet sich wie folgt:

  1. Vorgespräch: In einem persönlichen, unverbindlichen Vorgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anliegen zu schildern. Ich werde Sie umfassend über die voraussichtlichen Kosten informieren und erläutern, wie Sie die Kosten während des Prozesses kontrollieren können.
  2. Vertragserstellung: Nach unserem Vorgespräch erhalten Sie einen detaillierten Vertrag, der alle vereinbarten Leistungen und Kostenpunkte transparent auflistet. Dies stellt sicher, dass beide Parteien eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit haben.
  3. Bearbeitung Ihres Anliegens: Sobald Sie den unterzeichneten Vertrag an mich zurückgesendet haben, beginne ich mit der Bearbeitung Ihres Anliegens. Im Rahmen der Gutachtenerstellung erfolgt eine sorgfältige Ortsbesichtigung, bei der die Schadensstelle eingehend untersucht und umfassend dokumentiert wird.
  4. Gutachtenserstellung und -Übergabe: Nach der Dokumentation und Analyse erstellen wir das Gutachten. Die Übermittlung des Gutachtens an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller fälligen Beträge.

       Mit diesem strukturierten Ablauf und der transparenten Kosteninformation möchten wir sicherstellen, dass Sie jederzeit im               Bilde sind und die Beauftragung reibungslos verläuft.

 



Bauteilöffnungen bei Ortsterminen


Bauteilöffnungen, die im Rahmen von Ortsterminen zur Schadensanalyse erforderlich sind, obliegen grundsätzlich dem Auftraggeber. Es ist daher Aufgabe des Auftraggebers, diese eigenständig durchzuführen oder von geeigneten Fachfirmen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Sollte der Sachverständige dennoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen der Notwendigkeit selbst tätig werden, wird darauf hingewiesen, dass hierbei sämtliche Haftungsansprüche – sowohl seitens des Auftraggebers als auch durch Dritte – im Vorfeld ausgeschlossen sind. Dies umfasst insbesondere alle Risiken und Schäden, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit den durchgeführten Bauteilöffnungen entstehen könnten.


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